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BtMG

In Deutschland ist der Anbau, Erwerb, Handel, die Verabreichung und Besitz der Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt sind, strafbar! Dazu zählen unter anderem alle Formen des THC-haltigen Cannabis (Samen, Gras, Haschisch), Ecstasy, Speed, Kokain, LSD, Zauberpilze, Heroin, etc.
Rein rechtlich gesehen ist der Konsum von illegalen Substanzen grundsätzlich straffrei, jedoch wird hierbei in der Regel der vorherige Drogen-Besitz bzw. Erwerb unterstellt - d.h. in der Praxis ist der - Konsum mit dem Besitz bzw. Erwerb von Drogen verbunden.

Festnahme bei Besitz illegaler Drogen

Bei Festnahme und Vernehmung haben Beschuldigte immer das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn sie sich dadurch selber belasten. Angegeben werden müssen Namen und Adresse. Die konsequente Aussageverweigerung hat keine rechtlichen Nachteile. Im Zweifelsfall sollte man Aussagen nur in Anwesenheit eines Anwaltes machen!

Strafverfahren

Bei der Verfolgung und Bestrafung von Betäubungsmitteldelikten bestehen in Deutschland regional grosse Unterschiede. So wird momentan in Hamburg oder in Frankfurt der Besitz von geringen Mengen Gras und Haschisch toleriert. Dagegen ist etwa in Bayern und in Sachsen unter Umständen mit Festnahme bzw. Strafverfolgung zu rechnen.

Ein Strafverfahren kann (muss aber nicht) aus Verhältnismässigkeits-Gründen wieder eingestellt werden, wenn der Erwerb oder Besitz einer geringen Menge ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmt war.

Bei jeder Feststellung von Drogenbesitz (auch bei geringen Mengen!) ist eine Eintragung in das Bundeszentralregister möglich. Ebenso muß mit einer Weiterleitung der Information "Drogenkonsument" an die Führerscheinstelle gerechnet werden (siehe unten!).

Schwere Verstöße gegen das BtMG können mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

Autofahren unter Drogen

Nicht nur aus Furcht vor Strafe, sondern vor allem wegen eingeschränkter Fahrtüchtigkeit sollten Fahrzeuge aller Art (auch Fahrräder) nach Drogenkonsum nicht benutzt werden. Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss gefährden sich und andere.
Zudem kann man selbst kaum abschätzen, ob die konsumierte Substanz noch im Körper nachweisbar ist.

Strafmaß bei Nachweis von Drogenkonsum durch Blutprobe:

  • 250 bis 1500 € Geldstrafe
  • 1 bis 2 Monate Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg
  • Führerscheinstelle wird informiert - MPU ("Idiotentest"-ca. 500 €) kann angeordnet werden
  • bis zu einjährige Drogentests (Urinproben) zur Führerscheinerhaltung

Bei der Verwendung des Fahrzeuges in Zusammenhang mit einer Straftat (z.B. bei Auffinden von Drogen im Auto) muss mit Fahrverbot gerechnet werden.

Da man selber kaum abschätzen kann, ob sich die konsumierte Substanz noch nachweisbar Körper befindet und man durch den Drogeneinfluss seine Fahrtüchtigkeit nicht einschätzen kann, sollte man lieber auf das Auto verzichten.

Autofahren unter Alkohol

Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug steuert, unterliegt einer komplizierten rechtlichen Regelung:

  • 0,3 Pomille bei erwiesener Fahruntüchtigkeit (z.B. durch Unfall) 100 € Strafe, Fahrverbot (mind. 1 Monat) und 2 Punkte in Flensburg
  • 0,5 Promille 100 € Strafe und 2 Punkte, bei erwiesener Fahruntüchtigkeit Fahrverbot (mind. 1 Monat)
  • 0,8 Promille 250 € Strafe, Fahrverbot (mind. 1 Monat) und 4 Punkte in Flensburg

Massgeblich ist nicht mehr nur der per Bluttest festgestellte Promillegehalt, sondern Atem-Alkoholanalysen sind als gerichtsgeeignetes Beweismittel seit Mai 1998 anerkannt. Auch hier gilt: alkoholisierte Verkehrsteilnehmer (auch Fahrradfahrer) gefährden sich und andere.

Links zur rechtlichen Situation beim Autofahren unter Drogen oder Alkohol

Allgemeine Infos zum Verhalten bei Polizei- und Verkehrskontrollen
Bund gegen Alkohl und Drogen im Straßenverkehr e.V.

Überwachung

Generell ist es möglich, dass jeder (aus welchen Grund oder unter welchem Vorwand auch immer und sei es durch Zufall) telefonisch abgehört oder videotechnisch beobachtet werden kann. Inwieweit solche Aufzeichnungen als Beweismittel verwendet werden dürfen, ist durch sehr komplizierte Gesetze geregelt, welche für den Laien nicht mehr durchschaubar sind. Ebenso werden Zivilbeamte zur Aufdeckung von Straftaten nach BtMG eingesetzt!

Interessante Links

Rechtliche Informationen zum BtMG
Verantwortliche Politiker präsentieren sich im Web
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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