Im Jahr 2005 tauchten erstmals Kräutermischungen am Drogenmarkt auf. Es handelt sich um eine Zusammensetzung unterschiedlicher pflanzlicher und synthetischer Bestandteile. Jedoch sind in den seltensten Fällen tatsächlich die Inhaltsstoffe enthalten, die auf der Verpackung angegeben sind. Chemische Analysen haben ergeben, dass die als „Kräutermischung zur Raumluftaromatisierung“ (sog. „Fake-Weed“) angebotenen Produkte hochpotente, synthetische Cannabinoide enthalten. Neben dem „Fake-Weed“ gibt es auch den sog. „Incense Hash“: Hier werden synthetische Cannabinoide in eine bräunlich, grüne Masse gemischt. Anschließend wird die Masse aromatisiert und in der Mikrowelle erhitzt, so dass der Brocken riecht und aussieht wie echter Afghane, Marokkaner oder Libanese. Achtung: Der Rauch von Kräutermischungen riecht nicht wie Cannabis!
Die Hersteller kreieren ständig neue, synthetische Cannabinoide, die als immer wieder neue Kräutermischungen auf den Markt kommen. Wird ein Hauptwirkstoff dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt, taucht innerhalb kürzester Zeit ein neues Produkt mit anderen Wirkstoffen auf, um gesetzliche Verbote zu umgehen. Über die Legalität der Kräutermischungen lässt sich keine einheitliche Aussage machen. Manche der Inhaltsstoffe sind bereits im BtMG aufgeführt, andere wiederum nicht. Generell gilt: Ein vermeintlich legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit eines Produktes aus!
Das Wirkspektrum der synthetischen Cannabinoide kann zum Teil erheblich von der Wirkung des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) abweichen. Der Rauschzustand wird oftmals als belastend und anstrengend beschrieben. Dabei kann es zu starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen kommen, die für Cannabis eher untypisch sind und oft noch an den Folgetagen zu spüren sind.
Bei einigen Konsumenten sind nach dem Konsum von Kräutermischungen schwere Vergiftungen mit Kreislaufzusammenbruch aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten. Im Zusammenhang mit dem synthetischen Cannabinoid MDMB-CHMICA ist es europaweit bereits zu Todesfällen gekommen!
Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide (bis zu hundertfach so stark wie der Cannabiswirkstoff THC) sowie die schwankende Wirkstoffkonzentration der Inhaltsstoffe bergen das Risiko von Überdosierungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen. Häufig verändern die Hersteller im Zeitverlauf die Rezepturen, so dass man bei wiederholtem Konsum eines bestimmtes Produktes nicht mit der gewohnten Wirkung rechnen kann! Auch kann es passieren, dass man bei einer Neubestellung eines bisher „bekannten“ Produktes eine Verpackung mit identischem Namen und Aussehen geliefert bekommt, diese jedoch völlig andere Inhaltsstoffe enthält. Es gibt für diese Kräutermischungen keine Qualitätskontrollen!
Häufig werden synthetische Cannabinoide zeitgleich oder zeitnah mit Alkohol und/ oder anderen Drogen gemischt. Doch gerade diese Substanz-Kombinationen können eine extreme Belastung für Körper und Psyche bedeuten. Die Gefahr für lebensbedrohliche Drogennotfälle ist extrem erhöht. Man geht dabei ein unkalkulierbares, gesundheitliches Risiko ein! Die meisten Drogennotfälle und Krankenhauseinweisungen im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden sind auf den Mischkonsum mit Alkohol und/oder anderen psychoaktiven Substanzen zurückzuführen! Wir raten generell vom Mischkonsum ab!
Problematisch ist, dass die den Kräutermischungen beigemengten, chemischen Cannabinoide nicht immer an den Kräutern haften bleiben und sich im Laufe der Zeit am Boden der Verpackung absetzen. Somit ist die letzte Konsumeinheit meist auch die Gefährlichste! Dieser hochkonzentrierte Bodensatz kann gefährliche Überdosierungen zur Folge haben.
Regelmäßiger Konsum kann zu einer raschen Toleranzentwicklung (Gewöhnungseffekt) führen, d.h. um die erwünschte Wirkung zu erzielen, muss die Dosis gesteigert werden. Zudem sollen synthetische Cannabinoide ein starkes Abhängigkeitspotential besitzen. Synthetische Cannabinoide sind keine Alternative zum Konsum von herkömmlichen, THC-haltigen Cannabis-Produkten. Vorsicht: Suchtverlagerung!
Der Entzug von synthetischen Cannabinoiden wird von Konsumenten als sehr „harter Entzug“ beschrieben. Bereits nach kurzer Zeit können starke Entzugserscheinungen auftreten:
Die meisten synthetischen Cannabinoide sind in der Regel mit herkömmlichen Drogenschnelltests nicht nachweisbar. Bei speziellen Labortests können sie jedoch zum Teil nachgewiesen werden. Eine Garantie, dass diese Substanzen nicht nachgewiesen werden können, kann daher nicht gegeben werden!
Im Zweifelfall immer sofort den Notarzt rufen 112 – Adresse angeben und „bewusstlose Person“ bzw. „Atemstillstand“ melden! Dem Notarzt vor Ort unbedingt mitteilen, welche Kräutermischung und wie viel die betroffene Person davon geraucht hat. Falls noch Reste der Kräutermischung vorhanden sind, diese dem Notarzt aushändigen. Diese Informationen sind äußerst wichtig für die weitere (not)-ärztliche Behandlung. Ärzte haben Schweigepflicht. Rechtzeitiges Handeln kann Leben retten! Wir raten vom Konsum synthetischer Cannabinoide dringend ab! Wir beraten online und beantworten Fragen anonym, zuverlässig und kostenlos! www.onlineberatung.mindzone.info
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